Unsere Aufgabe

Die Ärzteversorgung Niedersachsen (ÄVN) ist die Altersversorgungseinrichtung der Ärztekammer Niedersachsen. Unsere Aufgabe ist die Versorgung der Kammerangehörigen, unserer Mitglieder, im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie die Versorgung ihrer Hinterbliebenen.

Zu diesem Zweck legen wir unser Vermögen in Aktien, Renten, Immobilien und Alternative Investments an (Zahlen und Fakten).

Die Verwaltung unserer Mitglieder sowie die Kapitalanlage sind somit die Kernaufgaben der ÄVN. Um dieser Aufgabe erfolgreich nachkommen zu können, besteht die Ärzteversorgung aus drei Geschäftsbereichen, denen je ein Mitglied der Geschäftsführung vorsteht.

Die Leistungen der ÄVN sind in der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen geregelt. Folgende Leistungen erbringt das Versorgungswerk:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgabe
  • Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen

Die berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland beruhen auf Landesgesetzgebung. Die gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Niedersachsen ist § 12 Absatz 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).