Unsere Aufgabe

Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Niedersachsen und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.

Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgabe

Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für:

  • Rehabilitationsmaßnahmen

gewährt werden.

Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Niedersachsen ist § 12 Absatz 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).