Sterbegeld
Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld gezahlt. Dieses beträgt 1.000,00 €, jedoch höchstens das Dreifache der dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustehenden monatlichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.
Das Sterbegeld steht nacheinander zu:
- der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder
der eingetragenen Lebenspartnerin/dem eingetragenen Lebenspartner, - den Kindern
Den Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier.