Selbstständige Ärztinnen und Ärzte
Willkommen in der Ärzteversorgung Niedersachsen
Mitgliedschaft
Als Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen sind Sie Mitglied der Ärzteversorgung Niedersachsen.
Beitrag
Ihr Pflichtbeitrag beträgt 14,00 % der Jahreseinkünfte aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit, höchstens 10/10. Bei dieser einkommensabhängigen Veranlagung sind Ihre Einkünfte durch den Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.
Beitragsstufe
Wählen Sie eine einkommensunabhängige Veranlagung, müssen Sie keinen Einkommensnachweis vorlegen. Sie zahlen dann eine Beitragsstufe, mindestens 10/10 bis maximal 15/10.
Überleitung
Haben Sie für weniger als 97 Monate Beiträge zu einer anderen Ärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.
Nächste Schritte
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Merkblatt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Klärung der Beitragszahlung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
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Merkblatt für honorartätige Ärztinnen und Ärzte
Klärung der Beitragszahlung für honorartätige Ärztinnen und Ärzte