Die Bundesregierung hat zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale unter anderem für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 € beschlossen. Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke sind von der Auszahlung der Energiepreispauschale ausgenommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt dazu auf seiner Internetseite, dass die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner von Versorgungswerken eine Energiepreispauschale erhielten auf Landesebene beantwortet werden müsse, da die berufsständischen Versorgungswerke auf Landesrecht beruhten.
Zwar liegt die Alterssicherung der freien Berufe in der Kompetenz der Länder, jedoch ist die Energiepreispauschale keine Rentenleistung. Sie rekurriert nicht auf zuvor entrichtete Beiträge. Die Energiepreispauschale ist eine allgemeine, pauschale Staatshilfe zur Tragung der stark erhöhten Energiekosten. Es handelt sich um Bundesmittel, die durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden und somit um Mittel aus Steuern, die auch von Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke entrichtet werden.
Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversorgung Niedersachsen haben sich zu diesem Thema an das Versorgungswerk gewendet, da sie die Sichtweise der Bundesregierung nicht nachvollziehen können und für ungerecht halten.
Für diese Unzufriedenheit und den Unmut hat die Ärzteversorgung Niedersachsen vollstes Verständnis, wenngleich sie nicht der geeignete Adressat ist, da es sich bei der Energiepreispauschale nicht um eine Rentenleistung handelt.
Insbesondere die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. als Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland hat im Rahmen verschiedener Initiativen versucht, die Auszahlung der Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke zu erwirken. Bisher leider ohne Erfolg.
Leider ist derzeit auch weiterhin der Stand, dass Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke die Energiepreispauschale nicht erhalten
Allerdings gab es eine Verfassungsbeschwerde eines Rentners eines Versorgungswerkes. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nicht zur Entscheidung angenommen. Der Rentner wurde auf den Rechtsweg zum Finanzgericht verwiesen.
Aktuell gibt es somit keine Rechtsprechung in dieser Angelegenheit.
Wir bedauern, Ihnen im Moment keine anderen Auskünfte geben zu können.
Über neue Informationen zu diesem Thema werden wir weiterhin hier informieren.