Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2023 erhöht
Die Renten und Anwartschaften der Ärzteversorgung Niedersachsen wurden zum 1. Januar 2023 um 1,00 % erhöht.
Die Renten und Anwartschaften der Ärzteversorgung Niedersachsen wurden zum 1. Januar 2023 um 1,00 % erhöht.
Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter, also auch zum berufsständischen Versorgungswerk, sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Ab dem 1. Januar 2023 sind Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich auf elektronischem Wege zu stellen.