Mitgliedermagazin 2024
Die aktuelle Ausgabe des Mitgliedermagazins finden Sie hier.
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Wir bitten derzeit um erhöhte Vorsicht bei Anrufen von Dritten, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Versorgungswerken ausgeben.
Wir haben erste Hinweise darauf, dass die Energiepreispauschale in einzelnen Fällen besteuert wurde, obwohl sie nicht gezahlt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerbescheid mit Ihrem Steuerberater dahingehend zu prüfen.
Die Inflation ist derzeit für alle spürbar. Gerade in diesen Zeiten ist für die Ärzteversorgung Niedersachsen ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beiträgen ihrer Mitglieder wichtig.
Weitere Daten des Geschäftsberichtes finden Sie künftig unten auf der Seite Zahlen und Fakten.
Bei der jährlichen Meldung der Rentenhöhe an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für 2022 ist es zu einem technischen Übertragungsfehler gekommen.
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Die Renten und Anwartschaften der Ärzteversorgung Niedersachsen wurden zum 1. Januar 2023 um 1,00 % erhöht.
Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter, also auch zum berufsständischen Versorgungswerk, sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Ab dem 1. Januar 2023 sind Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich auf elektronischem Wege zu stellen.