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Informationen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Die Bundesregierung hat zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale unter anderem für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 € beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt auf seiner Internetseite, dass Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale haben.

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2024-01-23T11:49:41+01:0026. Juli 2023|

Wahlen von Vorstand und Aufsichtsrat

In der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen am 29. September 2021 haben Wahlen für einen Teil der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Ärzteversorgung Niedersachsen stattgefunden.

Im Vorstand standen die Positionen des stellvertretenden Vorsitzenden, eines ärztlichen Mitglieds sowie der drei Sachverständigen zur Wahl. Im Aufsichtsrat fanden Wahlen für die Positionen des stellvertretenden Vorsitzenden sowie zweier ärztlicher Mitglieder statt. In beiden Gremien wurden die bisherigen Amtsinhaber der zu wählenden Positionen bestätigt.

Informationen zu den Gremien der Ärzteversorgung Niedersachsen und ihren Mitgliedern finden Sie hier.

2024-01-23T12:02:14+01:0029. September 2021|

Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In den Wahlprogrammen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien finden sich auch Versorgungswerke betreffende Themen und Aussagen. Diese wurden in Wahlprüfsteinen zusammengestellt:

Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2021

In der Übersicht sind die im 19. Deutschen Bundestag sowie voraussichtlich im 20. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge der Nennung der Parteien richtet sich nach der Anzahl der Sitze ihrer Fraktion im 19. Deutschen Bundestag. Die angegebenen Zitate sind den Bundestagswahlprogrammen in ihrer finalen Fassung zu entnehmen. Programme im Entwurfsstatus wurden nicht berücksichtigt.

2024-01-23T12:06:10+01:004. August 2021|

Warnung vor irreführenden Anrufen bei Mitgliedern von Versorgungswerken

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. hat darüber informiert, dass Mitglieder von Versorgungswerken derzeit Telefonanrufe erhalten deren Ziel offenbar ist, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Versicherungsprodukte zu verkaufen.

So wird beispielsweise behauptet, der Anrufer sei Mitarbeiter einer Serviceeinrichtung für Ärzte, die zum Versorgungswerk gehöre.

Wir bitten Sie daher um erhöhte Vorsicht.

Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, melden Sie dies bitte dem Versorgungswerk. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

2024-01-23T12:06:32+01:0010. Juni 2021|

Warnung vor vermeintlichen Anrufen des Versorgungswerkes

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat mitgeteilt, dass Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke derzeit Telefonanrufe Dritter erhalten, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes ausgeben. Ziel dieser Anrufe ist es offenbar, an persönliche Daten der Mitglieder zu gelangen.

Wir bitten Sie daher um erhöhte Vorsicht, insbesondere Bankdaten werden von uns nicht telefonisch abgefragt.

Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, melden Sie dies bitte dem Versorgungswerk. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

2022-11-02T14:04:48+01:0019. März 2021|

Kilger zu den Grundrentenplänen der Koalition und der Kritik der Deutschen Rentenversicherung

Zu dem Koalitionsentwurf für eine Grundrente und der an ihm durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geübten Kritik erklärt der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), RA Hartmut Kilger:

Die Kritik der Rentenversicherung an den Grundrentenplänen der Koalition ist alarmierend. Der vorgelegte Gesetzentwurf verbindet einen extremen Verwaltungsaufwand mit völlig unrealistischen Zeitvorstellungen. Aus diesem Grund unterstützt der Dachverband der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland, die ABV, den Apell der Deutschen Rentenversicherung Bund an die Politik, das Projekt einer Grundrente grundlegend zu überdenken.

Der Entwurf ist zudem Folge des Versuchs, zwei grundsätzlich unterschiedliche Sicherungssysteme mit gänzlich verschiedenen Funktionsprinzipien zu verschränken: die Sozialhilfe und die Sozialversicherung. Neben dem Aufbau paralleler Verwaltungsstrukturen droht dies die Rentenversicherung in ihrem Kern zu beschädigen. Er teile, so Kilger, die Besorgnis namenhafter Verfassungs- und Sozialjuristen wie der Professoren Jürgen Papier und Franz Ruland. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der ehemalige Vorsitzende des Sozialbeirates der Bundesregierung sehen durch die Einführung einer Grundrente das bewährte Äquivalenzprinzip und damit die Systemgerechtigkeit der Rentenversicherung verletzt. Die Folge wären neue, gravierende Gerechtigkeitsverstöße und eine deutliche Schwächung des vom Grundgesetz garantierten Eigentums an Rentenansprüchen.

Unabhängig davon sei unverständlich, dass die Finanzierung der Grundrente für das Alter durch eine Steuer sichergestellt werden solle, die auf das Altersvorsorgevermögen der Bürger zugreife. Die ABV halte es, betonte Kilger, ausdrücklich für richtig, wenn gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen auch der Versorgungswerks-Mitglieder finanziert werden. Die Umwidmung der ursprünglich als Lenkungssteuer konzipierten Finanz-Transaktionsaktions-Steuer zur Einnahmenerzielung sei jedoch der falsche Weg.

Quelle: ABV

2022-11-02T14:06:27+01:005. Februar 2020|

Angstmache aus Geschäftsinteresse?

Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.

Die Vorgehensweise ist durchsichtig: mit einer Mischung aus Allgemeinplätzen und falschen Behauptungen soll suggeriert werden, Versorgungswerks-Renten seien unsicher. Zunächst wird zutreffend dargelegt, das offene Deckungsplanverfahren sei krisenfester und weniger abhängig von demographischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen. Dann wird jedoch unter Verwendung überhöhter Zahlen behauptet, das Verfahren gerate durch die Steigerung der Lebenserwartung unter Druck – ein Widerspruch in sich. Dass die Niedrigzinsphase kapitalgedeckten Systemen Probleme bereitet, ist hingegen eine banale Erkenntnis und alles andere als neu. Gleiches gilt für die Aussage, der Rechnungszins sei kein Garantiezins. Grob fahrlässig ist es dagegen, daran die Folgerung zu knüpfen, es drohten Renteneinbußen.

Doch damit nicht genug: seine fehlende Sachkenntnis demonstriert der Autor endgültig mit der Aussage, die Versorgungswerke unterlägen der Aufsicht der Länder, eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin gebe es jedoch nicht. Ganz offensichtlich ist, dass auch eine Länderaufsicht eine übergeordnete ist. Hinzu kommt, dass die Länder nicht nur eine Missbrauchsaufsicht führen wie die BaFin, sondern jeden Jahresabschluss eines Versorgungswerks ebenso genehmigen müssen wie Satzungsänderungen. Die Jahresabschlüsse der Versorgungswerke müssen zudem von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Die Versorgungswerke selbst haben Aufsichtsgremien, die mit Berufsstands-Vertretern besetzt sind. Diese dichte und mehrstufige Aufsichts- und Kontrollstruktur ist einmalig im deutschen Sozialstaat. Einen Rettungsschirm wie Protektor braucht es logischerweise in diesem System nicht, wohl aber für die von der BaFin an längerer Leine geführten privaten Versicherungen.

Fazit: Richerts Text ist der durchsichtige Versuch, eine von ihm als solvent ausgemachte Zielgruppe aus der Sicherheit der Versorgungswerke heraus und in die Unsicherheit des freien Kapitalmarkts zu lotsen. Cui bono?

Quelle: ABV

2022-11-02T14:07:13+01:0022. Oktober 2019|
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