
Kommt die Rente, kommen neue Bestimmungen zur Besteuerung auf Sie zu – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Bemessungsgrenzen. Diese Grundlagen
sollten Sie über Steuern und Rente kennen.
Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich die für Sie geltenden Bestimmungen zur Besteuerung. Das Versorgungswerk zahlt grundsätzlich eine Bruttorente aus. Und die Empfängerinnen und Empfänger müssen ihre Bezüge nach einem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Allerdings wird nur ein Teil der Bruttorente überhaupt versteuert. Zur Berechnung der steuerpflichtigen Rente werden zwei Freibeträge angenommen. Der überschießende Teil der Rente wird als Teil des Einkommens mit einem individuellen Einkommensteuersatz belegt.
Der „allgemeine Grundfreibetrag“ ist für alle Steuerpflichtigen gleich und beträgt im Jahr 2025 12.084 € für Alleinstehende und 24.168 € für Verheiratete. Dieser Betrag erhöht sich durch Gesetzesbeschluss grundsätzlich jährlich.
Daneben wird der „individuelle Rentenfreibetrag“ gewährt. Er berechnet sich aus der Höhe Ihrer zu versteuernden individuellen Altersrente und wird bei Renteneintritt in Euro ermittelt und festgestellt. Dieser absolute Betrag bleibt während des Bezuges unverändert und wird in den Folgejahren immer wieder den zu versteuernden Rentenbetrag mindern. Sein zugrundeliegender Prozentsatz, mit dem das Finanzamt den steuerfreien Anteil festlegt, ist geringer, je später Sie Ihre Rente antreten: Er sinkt von 50,00 % im Jahr 2005 auf 16,50 % im Jahr 2025 und schließlich auf 0,00 % ab 2058.
Diese Senkung ist Teil einer Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Das vom Gesetzgeber beschlossene „Wachstumschancengesetz“ hat hier jüngst zwei Vorteile für Rentnerinnen und Rentner ergeben: Zum einen sind die Beiträge zu jeglichen Rentenversicherungen bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (bis zu einer Maximalgrenze). Zum anderen sinkt der jährliche Freibetrag um 0,50 % statt um 1,00 %. Hierdurch soll eine spätere Doppelbesteuerung vermieden werden, die in einzelnen Fällen aber möglich bleibt.
Um ein mögliches Risiko für sich einschätzen zu können sowie bei Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.