Die aktuellen Themen in der Übersicht
Sind Sie angestellt als Ärztin oder Arzt und gesetzlich krankenversichert? Dann ist Ihre Situation im Krankheitsfall seit Januar 2016 bei den Beiträgen verbessert. Was ist neu?
Beiträge zu Gunsten einer Basisversorgung im Alter, also auch zum berufsständischen Ver-sorgungswerk, sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).
So vermeiden Sie eine Doppelversicherung
Seit etwa vier Jahren müssen sich angestellte Ärztinnen und Ärzte bei jedem Beschäftigungswechsel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So hatte das Bundessozialgericht (BSG) Ende Oktober 2012 entschieden.Ein neuer Lebensabschnitt beginnt
Der Wechsel vom Mitglied zum Rentner bringt Änderungen mit sich. Wir beantworten an dieser Stelle häufig gestellte Fragen.