Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die bisherigen Papiervordrucke der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr zulässig.
Wann ist ein Befreiungsantrag zu stellen?
Sofern Sie als Ärztin oder Arzt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So können die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis an uns gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass für jede Beschäftigung und bei jedem Beschäftigungswechsel ein Antrag zu stellen ist. Damit die Befreiung zum Beschäftigungsbeginn erteilt werden kann, ist diese innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn zu beantragen. Stellen Sie den Antrag nach Ablauf dieser Frist, so wirkt die Befreiung erst ab dem Tag der Antragsstellung.
Wie ist der Befreiungsantrag zu stellen?
Ihren Antrag stellen Sie komfortabel online. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie: Das Antragstellerportal unterstützt folgende Webbrowser: Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Safari.
Welche Daten werden für die Antragsstellung benötigt?
Folgende Informationen sind im Antrag anzugeben:
- Ihre personenbezogenen Daten
- Ihre Adresse
- der Name Ihres Versorgungswerkes
- der Name der berufsständischen Kammer und der Beginn Ihrer dortigen Mitgliedschaft
- die genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit
- der Beginn der Beschäftigung
- der Name und die Anschrift Ihres Arbeitgebers
Sofern Ihnen die Betriebsnummer Ihres Arbeitgebers, Ihre Mitgliedsnummer der Ärzteversorgung Niedersachsen und Ihre Sozialversicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind, sollten Sie diese ebenfalls im Antrag angeben.
Je genauer Ihre Angaben im Antrag sind, desto schneller kann Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung bearbeitet werden.
Was passiert nach dem Absenden des Antrages?
Ihr Antrag wird auf direktem elektronischen Wege an uns weitergeleitet und von uns weiterverarbeitet. Wir übermitteln Ihren Antrag ebenfalls elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung. Den Bescheid erhalten Sie wie bisher per Post.