Selbstständige Ärztinnen und Ärzte
Ihr Pflichtbeitrag beträgt 14,00 % der Jahreseinkünfte aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit, höchstens 10/10. Sie zahlen zunächst einen vorläufigen Beitrag. Die endgültige Abstimmung Ihres Beitragskontos erfolgt nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids oder einer Auskunft des Steuerberaters. Maßgebend sind die Einkünfte des vorletzten Jahres vor Steuerabzug.
Wählen Sie eine einkommensunabhängige Veranlagung, müssen Sie keinen Einkommensnachweis vorlegen. Sie zahlen dann eine Beitragsstufe, mindestens 10/10 bis maximal 15/10. Das Antragsformular finden Sie hier.
Lassen Sie sich in eigener Praxis nieder, können Sie im Jahr der Neuniederlassung und im darauffolgenden Kalenderjahr den reduzierten Startbeitrag von 3/10 beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.404,30 € monatlich. Bei jedem Beschäftigungswechsel ist ein neuer Befreiungsantrag zu stellen. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.
Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit
Haben Sie keine Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit, führen wir Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei. Sie können den 3/10-Beitrag zahlen. Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier.
Freiwillige Zuzahlung
Bis zum 10/10-Beitrag können Sie in beliebiger Höhe zuzahlen. Möchten Sie darüber hinaus zahlen, ist dies in Beitragsstufen möglich. Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier.
Beitragsstufen 2024 | Euro jährlich | Euro monatlich |
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15/10 | 29.106,00 | 2.425,50 |
14/10 | 27.165,60 | 2.263,80 |
13/10 | 25.225,20 | 2.102,10 |
12/10 | 23.284,80 | 1.940,40 |
11/10 | 21.344,40 | 1.778,70 |
10/10 | 19.404,00 | 1.617,00 |
3/10 | 5.821,20 | 485,10 |
Die Beiträge sind bis zum Letzten des jeweiligen Monats zu zahlen.