Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitations-
maßnahmen

Wenn Sie Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben oder eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, kann Ihnen auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu den Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.

Ein Kostenzuschuss ist ausgeschlossen, sofern eine vorrangige Erstattungspflicht Dritter (z. B. Krankenkasse) besteht oder Sie bereits eine Altersrente beziehen.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.