Kinderzuschuss
Höhe des Zuschusses
Für jedes berechtigte Kind erhöht sich
- Ihre Altersrente um 5,00 %
- Ihre Berufsunfähigkeitsrente um 10,00 %
Berechtigte Kinder
- Ihre ehelichen Kinder
- Ihre für ehelich erklärten Kinder
- Ihre an Kindes Statt angenommenen Kinder
- Ihre nichtehelichen Kinder, für die Ihre Unterhaltspflicht festgestellt ist
Voraussetzungen
Der Kinderzuschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist eine Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich, sofern sich Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder es bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, solange dieser Zustand andauert.