Altersrente

Regelaltersrente
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze haben Sie Anspruch auf Altersrente.

Sind Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres. Sind Sie nach dem 31. Dezember 1952 geboren, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1953 65 Jahre plus 2 Monate 1959 66 Jahre plus 2 Monate
1954 65 Jahre plus 4 Monate 1960 66 Jahre plus 4 Monate
1955 65 Jahre plus 6 Monate 1961 66 Jahre plus 6 Monate
1956 65 Jahre plus 8 Monate 1962 66 Jahre plus 8 Monate
1957 65 Jahre plus 10 Monate 1963 66 Jahre plus 10 Monate
1958 66 Jahre ab 1964 67 Jahre

Variabler Rentenbeginn
Sie können Ihren Rentenbeginn bis zu 60 Monate vorziehen. Für jeden Monat des Vorzugs wird die Rente um 0,40 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt von der vorgezogenen Rente, nicht von der Regelaltersrente. Auf Antrag können Sie den Beginn Ihrer Rente auch bis zu 36 Monate aufschieben.
Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Zusätzliche Einkünfte
Sie erhalten Ihre Rente unabhängig von der weiteren Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit, dem Bezug anderer Renten, Pensionen oder sonstigen Einkünften.

Ledigenzuschlag
Ihre Altersrente erhöht sich um 10,00 %, wenn bei Rentenbeginn keine rentenbezugsberechtigten Personen vorhanden sind.

Den Rentenantrag und weitere Informationen finden Sie hier.