Willkommen bei der
Ärzteversorgung Niedersachsen
Seit 60 Jahren sind wir als Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen für unsere Mitglieder und deren Familienangehörige ein verlässlicher Ansprechpartner für die Zukunftssicherung. Als berufsständisches Versorgungswerk zählt die Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten zu unseren Hauptaufgaben. Der ständige Zugang von neuen Mitgliedern ermöglicht Kontinuität und damit Versorgungssicherheit.
Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Befreiungsantrag in nur wenigen Schritten stellen.
Hier geht es zum elektronischen Befreiungsantrag.
Die aktuellen Themen in der Übersicht
Möchten Sie für das Jahr 2024 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember auf dem Konto der Ärzteversorgung Niedersachsen eingegangen sind.
In der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen am 25. September haben Wahlen für einen Teil der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden.
Leider verzögert sich momentan die Beantwortung von Mitgliederanfragen.
4,57 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2024. Die Ärzteversorgung Niedersachsen hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2024 um 1,00 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.